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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen
1.    
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote von Aconel (Schweiz) AG erfolgen
ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen
Einkaufsbedingungen des Käufers wird  hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1.     Die
Angebote von Aconel (Schweiz) AG in Preislisten und Inseraten sind
freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Aconel (Schweiz)
AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
2.     Die
Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse,
Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen
und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie
werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.     Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise
1.     Massgebend
sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden
für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen
sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
2.     Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exkl. 7.6 % MwSt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1.    
Termine
und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter
Lieferfristen und Liefertermine durch Aconel (Schweiz) AG steht unter
dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Aconel
(Schweiz) AG durch Zulieferanten und Hersteller.

§ 5 Annahmeverzug
1.     Wenn
der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der
Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu
wollen, kann Aconel (Schweiz) AG die Erfüllung des Vertrages verweigern
und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Aconel (Schweiz) AG
ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des
vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen
Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Lieferung
1.     Sichtbare
Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Aconel
(Schweiz) AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder
schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung
anzumelden.

§ 7 Gefahrenübergang
1.     Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand
sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine
im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Aconel
(Schweiz) AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung
1.     Die
Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr,
wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.     Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt
auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und
Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten
zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten
Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3.     Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
4.     Gewährleistungsansprüche gegen Aconel (Schweiz) AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 9 Retouren
1.     Für
Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit
ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der
das Gerät geliefert wurde, an Aconel (Schweiz) AG zur Reparatur
eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu
tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten
treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der
zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen
befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verloren gehen können.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
1.     Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Aconel (Schweiz) AG.

§ 11 Zahlung
1.     Die
Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 10
Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung
erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost,
Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart.
2.     Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst
nach ihrer Einlösung als Zahlung.
3.     Gerät
der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des
Verzuges ist Aconel (Schweiz) AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und
Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
4.     Alle
Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft
nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheiten auszuführen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
1.     Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen
uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird
jede Haftung abgelehnt.

§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
1.     Soweit
Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum
einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er
darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software
ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es
gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des
Herstellers.

§ 14 Datenschutz
1.     Aconel
(Schweiz) AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich
ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 15 Gerichtsstand
1.     Bern
ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Bern, 21. Juni 2011




   
       
           
       
       
           

           


           

           

           

Aconel (Schweiz) AG – Brünnenstrasse 118 – CH-3018 Bern - 0848226635 –
aconel@aconel.com

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